Beratungsleistungen in der Vorbereitung Ihres Gutachtenauftrags stellen einen Service meinerseits für Sie dar, dessen Aufwand ich mit bis zu 1/4 Stunde Gesprächsdauer nicht berechne.
Weitergehende Beratungsleistungen im Erstgespräch (ohne vorhergehende schriftliche Auftragserteilung) sind bitte angemessen nach dem darüber hinausgehendem Zeitaufwand (Genauigkeit je angefangene 1/4 Std.) zu honorieren und zu vergüten. Vielfach kann ich Ihnen auf diese Weise bereits eine wertvolle Hilfestellung und Kurzberatung geben.
Kommt dann ein Auftrag zustande, berechne ich Ihnen diese Erstberatung nicht - auch wenn dafür mehr Zeit angefallen ist.